Promotionsverordnung über das Doktorat in Neuroökonomie an der Wirtschaftswissens... (415.423.33)
Promotionsverordnung über das Doktorat in Neuroökonomie an der Wirtschaftswissens... (415.423.33)
Promotionsverordnung über das Doktorat in Neuroökonomie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
1 Doktorat in Neuroökonomie – Promotionsverordnung
415.423.33 Promotionsverordnung über das Doktorat in Neuroökonomie an der Wirtschaftswisse nschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (vom 4. Oktober 2010)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
1 Diese Promotionsverordnung r ökonomie an der Wirtsc haftswissenschaftliche n Fakultät der Universi tät Zürich.
2 Besondere Regelungen aus bilate ralen Vereinbarungen mit ande ren Wirtschaftswissenschaftlichen Fa kultäten (Joint Degrees) bleiben vorbehalten.
Ausrichtung
§ 2.
1 Das Doktorat besteht aus de r Anfertigung einer Disserta tion sowie curricularen Anteilen (im Folgenden Lehrveranstaltungs programm genannt), die dem Erwe rb von Kompetenzen für die Aus übung einer wissenschaft lichen Tätigkeit im Gebi et der Dissertation dienen. Es soll für eine weitere wissenschaftliche Karriere oder die Übernahme von anspruchsvollen Au fgaben in Gesellschaft und Wirt schaft qualifizieren.
2 Der Abschluss erfolgt nach de m in der Doktoratsordnung gere gelten Doktoratsprogramm.
Titel
§ 3.
Die Fakultät verleiht den akadem ischen Titel einer Doktorin oder eines Doktors der Neuroökonomie. Der Titel lautet «Dr. sc.». Sie kann den Titel mit zusätzlichen Angaben zum Doktoratsprogramm versehen.
Doktorats
-
ordnung
§ 4.
Die Fakultät erlässt eine Dokt oratsordnung, welche die aus