Promotionsverordnung über das Doktorat in Informatik an der Wirtschaftswissenscha... (415.423.23)
Promotionsverordnung über das Doktorat in Informatik an der Wirtschaftswissenscha... (415.423.23)
Promotionsverordnung über das Doktorat in Informatik an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
1 Doktorat in Informatik – Promotionsverordnung
415.423.23 Promotionsverordnung über das Doktorat in Informatik an der Wirtschaftswisse nschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (vom 15. Dezember 2008)
1 Der Universitätsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
1 Diese Promotionsordnung regelt das Doktorat in Infor matik an der Wirtschaftswissenscha ftlichen Fakultät der Universität Zürich.
2 Besondere Regelungen aus bilate ralen Vereinbarungen mit ande ren Fakultäten (Joint Degr ees) bleiben vorbehalten.
Struktur
und Ziel
§ 2.
1 Das Doktorat besteht aus de r Anfertigung einer Disserta tion sowie curricularen Anteilen (im Folgenden Doktoratsprogramm genannt), die dem Erwerb von Ko mpetenzen für die Ausübung einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Informatik und ihren Anwendun gen dienen.
2 Es befähigt für eine akademische Tätigkeit im Bereich von For schung und Lehre wie auch für eine hochqualifizierte Berufstätigkeit in der Wirtschaft.
3 Im Regelfall baut da s Doktorat auf einem Masterabschluss oder einem dazu äquivalenten Abschluss auf. Zusätzlich können auch beson ders qualifizierte Stud ierende mit einem Bach elorabschluss ein Dok torat mit entsprechend erweiterten curricularen Anteilen absolvieren.
Titel
§ 3.
Die Fakultät verleiht den Titel einer Doktorin oder eines Doktors der Wissenschaften (D r. sc.; Englisch PhD).
Doktorats
-
ordnung
§ 4.
Die Fakultät erlässt eine Dokt oratsordnung, welche die Ein zelheiten für das Doktorat regelt.
Doktorats
-
ausschuss
§ 5.
1 Der Lehrbereich Informatik (im Folgenden Lehrbereich genannt) bestimmt einen Doktoratsausschuss. Dies er ist zuständig für die Zulassung zum Doktorat und für alle Fragen und Anträge im Zusammenhang mit der Zulassung sowie der Erbringung, Anerken nung und Anrechnung von Studienleistungen.