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Rahmenverordnung für den Master of Science (MSc) in Informatik an der Wirtschafts... (415.423.22)

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Rahmenverordnung für den Master of Science (MSc) in Informatik an der Wirtschafts... (415.423.22)

Rahmenverordnung für den Master of Science (MSc) in Informatik an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

1 Master of Science (MSc) in Informatik
415.423.22 Rahmenverordnung für den Master of Science (MSc) in Informatik an der Wirtschaftswisse nschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (vom 25. August 2014)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Allgemeine Bestimmungen
Anwendungs
-
bereich

§ 1.

1 Diese Rahmenverordnung regelt das Masterstudium in In formatik an der Wirtschaftswissensch aftlichen Fakultät der Universität Zürich.
2 Spezielle Regelungen aus bilate ralen Vereinbarungen mit Fakul täten anderer Hochschulen betre ffend Masterstudiengänge (gemein same Abschlüsse) bleiben vorbehalten.
Ausrichtung des
Studiums

§ 2.

1 Das Masterstudium vermittelt den Studierenden eine fort geschrittene wissenscha ftliche Bildung und die Fähigkeit zum selbst ständigen wissenschaftlic hen Arbeiten. Es befähi gt zum Übertritt in wissenschaftlich orientierte Berufs felder und zum Weiterstudium auf der Doktoratsstufe.
2 Der Studienabschluss erfolgt in einem der in der Studienordnung aufgeführten Schwerpunkte. Die St udienordnung rege lt die Einzel heiten.
Titel

§ 3.

1 Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verleiht für einen erfolgreich absolvierten Masterstudiengang folgenden Titel: «Master of Science UZH in Informatik». Di e Verleihung des Ti tels erfolgt durch die Aushändigung der unterzeichneten Urkunde.
2 Der Titel «Master of Science UZH» wird mit «MSc UZH» abge kürzt.
3 Die Fakultät kann wissenschaftlic he Ausrichtungen präzisieren. Die Präzisierung erfolgt mit dem Zusatz «in» im Titel. Die wissen schaftliche Ausrichtung soll in der Regel in deutscher Sprache benannt werden. Bei Programmen, die weitestgehend auf Englisch unterrichtet und absolviert werden, kann die wiss enschaftliche Präzisierung in eng lischer Sprache erfolgen . Soweit eine Präzisier ung vorgenommen wird, ist diese in der Studienordnung aufzunehmen.
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