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Rahmenverordnung für den Master of Arts (MA) in Wirtschaftswissenschaften an der ... (415.423.12)

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Rahmenverordnung für den Master of Arts (MA) in Wirtschaftswissenschaften an der ... (415.423.12)

Rahmenverordnung für den Master of Arts (MA) in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

1 Master of Arts (MA) in Wirtschaftswissenschaften
415.423.12 Rahmenverordnung für den Master of Arts (MA) in Wirtschaftswissen schaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (vom 25. August 2014)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Allgemeine Bestimmungen
Anwendungs
-
bereich

§ 1.

1 Diese Rahmenverordnung regelt das Masterstudium in den Wirtschaftswissenschaften an der Wi rtschaftswissenschaftlichen Fakul tät der Universität Zürich.
2 Spezielle Regelungen aus bilate ralen Vereinbarungen mit ande ren Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten betreffend Masterstu diengänge (Joint Degree s) bleiben vorbehalten.
Ausrichtung des
Studiums

§ 2.

1 Das Masterstudium vermittelt den Studierenden eine fort geschrittene wissenscha ftliche Bildung und die Fähigkeit zum selbst ständigen wissenschaftlic hen Arbeiten. Es befähi gt zum Übertritt in wissenschaftlich orientierte Berufs felder und zum Weiterstudium auf der Doktoratsstufe.
2 Der Studienabschluss erfolgt in einem der in der Studienordnung aufgeführten Schwerpunkte. Die St udienordnung regelt die Einzel heiten.
Titel

§ 3.

1 Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät verleiht für einen erfolgreich absolvierten Masterstudiengang folgenden Titel: «Master of Arts UZH in Wirtschaftswissensc haften». Die Verleihung des Titels erfolgt durch die Aushändigung de r unterzeichneten Diplomurkunde.
2 Der Titel «Master of Arts UZH» wird mit «MA UZH» abgekürzt.
3 Die Fakultät kann die wissenscha ftlichen Ausrichtungen präzisie ren. Die Präzisierung er folgt mit dem Zusatz «in» im Titel. Die wissen schaftliche Ausrichtung soll in der Regel in deutscher Sprache benannt werden. Bei Programmen, die weitestgehend auf Englisch unterrichtet und absolviert werden, kann die wiss enschaftliche Präzisierung in eng lischer Sprache erfolgen . Soweit eine Präzisier ung vorgenommen wird, ist diese in der Studienordnung aufzunehmen.
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