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Prüfungs- und Promotionsordnung für das Lizenziatsstudium und das Doktorat in Ökon... (415.423.1)

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Prüfungs- und Promotionsordnung für das Lizenziatsstudium und das Doktorat in Ökon... (415.423.1)

Prüfungs- und Promotionsordnung für das Lizenziatsstudium und das Doktorat in Ökonomie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

1 Prüfungs- und Promot ionsordnung – Ökonomie
415.423.1 Prüfungs- und Promotionsordnung für das Lizenziatsstudium und das Doktorat in Ökonomie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (vom 26. Februar 2001)
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§ 1.

Das Studium gliedert sich in Grundstudium, Hauptstudium und Doktorandenstudium. Die Fakultät verleiht den Grad ei ner Doktorin oder eines Doktors der Ökonomie (Dr. oec. publ.) und den Grad einer Lizenziatin oder eines Lizenziaten der Ökonomie (lic. oec. publ.). Der Lizenziatsabschlus s erfolgt in einer der Studienrichtungen Be triebswirtschaftslehre, Volkswirts chaftslehre, Finance oder Manage ment and Economics. In der Wegleitung können Studiensc hwerpunkte festgelegt werden. A. Lizenziat und Promotion auf eingereichte Bewerbung I. Allgemeine Bestimmungen

§ 2.

Zur Behandlung von Fragen de r Zulassung zu Prüfungen und ihrer Ablegung bestimmt der Lehr bereich eine Pr üfungsdelegierte oder einen Prüfun gsdelegierten. Die Fakultät überträgt der ode r dem Prüfungsdelegierten die notwendigen Entscheidungsbefugnis se. Einsprachen gegen Entschei dungen der oder des Pr üfungsdelegierten in allgemeinen Prüfungs angelegenheiten sind an den Fakultätsausschuss, in Fragen der Aner kennung von Prüfungen und Studienle istungen an di e Vorsteherin oder den Vorsteher des Le hrbereichs zu richten.

§ 3.

Für die Durchführung der Vorprü fung bestimmt die Fakultät eine Vorprüfungsleiterin oder eine n Vorprüfungsleiter. Sie kann ihr oder ihm Entscheidungsbefugnisse übertragen. Einsprachen gegen Entscheidungen der Vorprüfungsleite rin oder des Vorprüfungsleiters sind an den Fakultätsausschuss zu richten.

§ 4.

Für jede Prüfung ist eine An meldung erforderlich. Anmel dungen sind verbindlich und definiti v. Die Anmeldetermine werden durch das Lehrbereichssekretariat veröffentlicht. Verspätete Anmel dungen werden nicht entgegengenommen.
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