Prüfungs- und Promotionsordnung für das Diplomstudium und das Doktorat in Informat... (415.423.2)
Prüfungs- und Promotionsordnung für das Diplomstudium und das Doktorat in Informat... (415.423.2)
Prüfungs- und Promotionsordnung für das Diplomstudium und das Doktorat in Informatik an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
1 Prüfungs- und Promotionsordnung – Informatik
415.423.2 Prüfungs- und Promotionsordnung für das Diplomstudium und das Doktorat in Informatik an der Wirt schaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (vom 26. Februar 2001)
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§ 1.
Das Studium gliedert sich in Grundstudium, Hauptstudium und Doktorandenstudium. Die Fakultät verleiht den Grad ei ner Doktorin oder eines Doktors der Informatik (Dr. Inform.) und den Grad einer Diplom-Informa tikerin oder eines Di plom-Informatikers (Dipl. Inform.). Der Diplomabschluss er folgt in Richtung Wirtschaftsinformatik. A. Diplomabschluss und Promotio n auf eingereichte Bewerbung I. Allgemeine Bestimmungen
§ 2.
Zur Behandlung von Fragen de r Zulassung zu Prüfungen und ihrer Ablegung bestimmt der Lehr bereich eine Pr üfungsdelegierte oder einen Prüfun gsdelegierten. Die Fakultät überträgt der ode r dem Prüfungsdelegierten die notwendigen Entscheidungsbefugnis se. Einsprachen gegen Entschei dungen der oder des Pr üfungsdelegierten in allgemeinen Prüfungs angelegenheiten sind an den Fakultätsausschuss; in Fragen der Aner kennung von Prüfungen und Studienle istungen an di e Vorsteherin oder den Vorsteher des Le hrbereichs zu richten.
§ 3.
Für die Durchführung der Vorprü fung bestimmt die Fakultät eine Vorprüfungsleiterin oder eine n Vorprüfungsleiter. Sie kann ihr oder ihm Entscheidungsbefugnisse übertragen. Einsprachen gegen Entscheidungen der Vorprüfungsleite rin oder des Vorprüfungsleiters sind an den Fakultätsausschuss zu richten.
§ 4.
Für jede Prüfung ist eine An meldung erforderlich. Anmel durch das Lehrbereichssekretariat veröffentlicht. Verspätete Anmel dungen werden nicht entgegengenommen.