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Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Ho... (414.253.835)

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Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Ho... (414.253.835)

Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

1 Masterstudiengang Wirtsc haftsinformatik – ZHAW
414.253.835 Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 22. August 2019)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachel or- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
3 den Masterstudiengang Wirt schaftsinformatik.
Anhang

§ 2.

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studienform
und Umfang

§ 3.

1 Der Masterstudiengang wird al
2 Der Studiengang umfasst Studien leistungen im Umfang von 90 ECTS-Credits.
Anrechnung
von ECTS-
Credits

§ 4.

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerech net. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. B. Zulassung zum Studium
Voraus
-
setzungen

§ 5.

5
1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen: a. Bachelorabschluss in Wirtscha ftsinformatik im Umfang von 180 ECTS-Credits mit mindest ens guten Leistungen,
a. Anforderun-
gen an den
Bachelor-
abschluss
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