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Reglement über den Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene (412.138.1)

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Reglement über den Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene (412.138.1)

Reglement über den Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene

1 Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene – Reglement
412.138.1 Reglement über den Abschluss Sekundarstufe I für Erwachsene (vom 20. Oktober 2003)
1 Der Bildungsrat beschliesst:
Prüfung

§ 1.

1 Für den Nachweis eines auf dem zweiten Bildungsweg erwor benen Abschlusses Sekundarstufe I für Erwachsene werden Prüfun gen durchgeführt.
2 Die Prüfungen finden in der Re gel einmal jährlich statt.
Zulassung

§ 2.

4 Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in der Regel das achtzehnte Altersjahr im Ja hr der Prüfung vollendet haben.
Leistungsstufen

§ 3.

4
1 Die Prüfungen basieren auf de m System der Oberstufe. Sie können auf zwei verschiedenen Le istungsstufen abgelegt werden, den Leistungsstufen A und B.
2 Bei zwei der drei Fächer Math ematik, Französisch und Englisch kann die Leistungsstufe frei gewählt werden.
Prüfungsfächer
Leistungsstufe A

§ 4.

7 Die Prüfungen der Leistungsstufe A für den Sekundarschul abschluss I für Erwachsene umfassen die Fachbereiche Mathematik schriftlich in den Kompetenzbereichen – Zahl und Variable; Grösse, Funkti on, Daten und Zufall (Arithmetik und Algebra) – Form und Raum (Geometrie) Sprachen schriftlich und mündlich in –Deutsch –Englisch –Französisch Räume, Zeiten und Gesellschaften, mündlich: – Kompetenzbereiche Geog rafie oder Geschichte Natur und Technik, mündlich: – zwei der drei Kompetenzbereiche Biologie, Physik, Chemie Medien und Informatik, mündlich
Prüfungsfächer
Leistungsstufe B

§ 5.

7 Die Prüfungen der Leistungsstu fe B für den Abschluss Sekun darstufe I für Erwachsene umfassen die Fachbereiche Mathematik schriftlich in den Kompetenzbereichen – Zahl und Variable; Grösse, Funktio n, Daten und Zufall (Arithmetik und Algebra)
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