Monitoring Gesetzessammlung

Reglement über die Abschlussprüfungen an den kantonalen Fachmittelschulen während der... (818.17)

CH - ZH

Reglement über die Abschlussprüfungen an den kantonalen Fachmittelschulen während der... (818.17)

Reglement über die Abschlussprüfungen an den kantonalen Fachmittelschulen während der Corona-Pandemie

1 Abschlussprüfungen kant. Fachmi ttelschulen – Corona-Pandemie
818.17 Reglement über die Abschlussprüfun gen an den kantonalen Fachmittelschulen während der Corona-Pandemie (vom 12. Mai 2020)
1 ,
2 Der Bildungsrat, gestützt auf Art. 5 Abs. 2 der Vero rdnung 2 vom 13. März 2020 über Mass nahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
5 , Ziff. 2–4 der COVID-Richtlinie FMS 2020 – Angepasste Qualifikationsverfahren für die Abschlüsse von Fachmittelschu len infolge Coronavirus (COVID-19) im Jahr 2020 vom 5. Mai 2020, §§
4 und 16 Abs. 2 des Mittelschulgeset zes vom 13. Juni 1999
3 , beschliesst: A. Allgemeines

§ 1.

Dieses Reglement regelt die Ab schlussprüfungen an kantona len Fachmittelschulen für das Schulja hr 2019/2020 in Abweichung vom Prüfungsreglement für die Fachmittels chulen des Kantons Zürich vom
4. Juni 2007
4 . B. Verzicht auf die Durchführung von Abschlussprüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis
Grundsatz

§ 2.

Es finden keine schriftlichen oder mündlichen Abschlussprü fungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis statt.
Prüfungen

§ 3.

1 Schülerinnen und Schüler , die gestützt auf §
4 dieses Regle ments den Fachmittelsc hulausweis nicht erlangen würden, haben An spruch auf das Ablegen der schrif tlichen und mündlic hen Abschlussprü fungen.
2 Die Prüfungen richten sich nach dem Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich vom 4. Juni 2007.
3 Das Ablegen der Prüfungen gilt nicht als Wiederholung der Ab schlussprüfung.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht