Monitoring Gesetzessammlung

Promotions- und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» od... (413.561)

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Promotions- und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» od... (413.561)

Promotions- und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

1 Ausbildung – dipl. Orthoptistin HF oder dipl. Orthoptist HF
413.561
1. 10. 10 - 70 Promotions- und Abschlussreglement für die Ausbildung zur «dipl. Orthoptistin HF» oder zum «dipl. Orthoptisten HF» am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (vom 30. Juni 2010)
1 Die Bildungsdirektion verfügt: A. Allgemeines
Ausbildungs
-
dauer

§ 1.

Die Diplomausbildung zur Or thoptistin HF oder zum Orth optisten HF dauert drei Jahre.
Bildungs
-
bereiche

§ 2.

1 Jedes Ausbildungsjahr besteh t aus einem Bildungsbereich schulische Ausbildung und einem Bil dungsbereich praktische Ausbil dung.
2 Der Bildungsbereich schulische Ausbildung umfasst mindestens
40% der Ausbildungszeit, der Bil dungsbereich prakti sche Ausbildung mindestens 50%.
3 Der Bildungsbereich schulische Au sbildung gliedert sich im ers ten und zweiten Ausbildungsjahr in je sechs Theorieblöcke, im dritten Ausbildungsjahr in drei Theorieblöcke. B. Promotion
Allgemeine
Promotions
-
bestimmungen

§ 3.

1 Jedes Ausbildungsjahr wird mit einer Promotion abgeschlos sen.
2 Die Beurteilung beruht auf de n zu erreichenden Kompetenzen gemäss dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Orthoptistin HF / zum diplomierten Orthoptisten HF der Nationalen Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdA Santé). Die Kri terien der Beurteilung werden de n Studierenden vorgängig bekannt gegeben.
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