Reglement über den Studiengang «Berufskundliche Bildung an Berufsfachschulen» an der ... (414.56)
Reglement über den Studiengang «Berufskundliche Bildung an Berufsfachschulen» an der ... (414.56)
Reglement über den Studiengang «Berufskundliche Bildung an Berufsfachschulen» an der Pädagogischen Hochschule Zürich
1 Allgemeinbildender Unterricht an Berufsfachschulen an der PHZH
414.56 Reglement über den Studiengang «Allgemeinbildender Unterricht an Berufsfachschulen» an der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 14. Dezember 2010)
1 ,
2 Der Fachhochschulrat, gestützt auf §
10 Abs. 3 lit. c des Fachhoc hschulgesetzes vom 2. April
2007
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Lehrdiplom
§ 1.
Das Lehrdiplom für den allgem einbildenden Unterricht an Berufsfachschulen wird von der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) verliehe n. Es bestätigt den Ab schluss des Bildungsgangs gemäss Artikel 46 Absatz 3 der eid genössischen Berufsbildungsverord nung (BBV)
5 .
Trägerschaft
§ 2.
Die PHZH ist Trägerin des Studiengangs «Allgemeinbilden der Unterricht an Berufsfachschulen».
ZHSF
§ 3.
Das Zürcher Hochschulinstitut für Schulpädagogik und Fach didaktik (ZHSF), getragen von der PHZH, der Un iversität und der Eidgenössischen Technisc hen Hochschule, ist für die Kooperation und die Koordination in der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Sekundarstufe II zuständig.
Zielsetzung
§ 4.
Der Studiengang ist eine beru fsbegleitende Ausbildung mit dem Zweck, die Studierenden für de n Unterricht an Berufsfachschu len zu qualifizieren. Durch die Ve rbindung von Theorie und Praxis wird gemäss Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche des BBT eine berufspädagogische Handlungskompetenz erworben.
Gebühren
§ 5.
Die Studiengebühren richten si ch nach der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule
4 .