Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktivierungsfachfrau HF oder zum Akti... (413.551)
Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktivierungsfachfrau HF oder zum Akti... (413.551)
Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktivierungsfachfrau HF oder zum Aktivierungsfachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
1 Aktivierungsfachfrau HF / Aktivierungsfachmann HF
413.551
1. 1. 09 - 63 Promotionsordnung für die Diplomausbildu ng zur Aktivierungs- fachfrau HF oder zum Aktivierungsfachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (vom 27. November 2008)
1 Die Bildungsdirektion verordnet: A. Allgemeines
Ausbildungs
-
dauer
§ 1.
Die Diplomausbildung zur Ak tivierungsfachfrau HF oder zum Aktivierungsfachmann HF dauert drei Jahre.
Lernbereiche
§ 2.
1 Jedes Ausbildungsjahr besteht aus einem Lernbereich Schule und einem Lernbereich berufliche Praxis.
2 Der Lernbereich Schule umfasst
40% der Ausbildungszeit, der Lernbereich berufliche Praxis 60%. B. Promotion
Allgemeine
Promotions
-
bestimmungen
§ 3.
1 Jedes Ausbildungsjahr wird mit einer Promotion abge schlossen.
2 Die Beurteilung beruht auf de n zu erreichenden Kompetenzen gemäss dem Rahmenlehrplan Aktivi erung für den Bildungsgang zur diplomierten Aktivierungsfachfrau HF / zum diplomierten Aktivie rungsfachmann HF der Nationalen Dach-Organ isation der Arbeits welt Gesundheit (OdA Santé) vom 18. August 2008. Die Kriterien der Beurteilung werden den Studieren den vorgängig bekannt gegeben.
Bewertungs
-
massstab
§ 4.
Die Beurteilung der Leistungen beruht auf folgender Bewer tungsskala: A: hervorragend B: sehr gut C: gut D: befriedigend E: ausreichend F: nicht bestanden