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Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktivierungsfachfrau HF oder zum Akti... (413.551)

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Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktivierungsfachfrau HF oder zum Akti... (413.551)

Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Aktivierungsfachfrau HF oder zum Aktivierungsfachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich

1 Aktivierungsfachfrau HF / Aktivierungsfachmann HF
413.551
1. 1. 09 - 63 Promotionsordnung für die Diplomausbildu ng zur Aktivierungs- fachfrau HF oder zum Aktivierungsfachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (vom 27. November 2008)
1 Die Bildungsdirektion verordnet: A. Allgemeines
Ausbildungs
-
dauer

§ 1.

Die Diplomausbildung zur Ak tivierungsfachfrau HF oder zum Aktivierungsfachmann HF dauert drei Jahre.
Lernbereiche

§ 2.

1 Jedes Ausbildungsjahr besteht aus einem Lernbereich Schule und einem Lernbereich berufliche Praxis.
2 Der Lernbereich Schule umfasst
40% der Ausbildungszeit, der Lernbereich berufliche Praxis 60%. B. Promotion
Allgemeine
Promotions
-
bestimmungen

§ 3.

1 Jedes Ausbildungsjahr wird mit einer Promotion abge schlossen.
2 Die Beurteilung beruht auf de n zu erreichenden Kompetenzen gemäss dem Rahmenlehrplan Aktivi erung für den Bildungsgang zur diplomierten Aktivierungsfachfrau HF / zum diplomierten Aktivie rungsfachmann HF der Nationalen Dach-Organ isation der Arbeits welt Gesundheit (OdA Santé) vom 18. August 2008. Die Kriterien der Beurteilung werden den Studieren den vorgängig bekannt gegeben.
Bewertungs
-
massstab

§ 4.

Die Beurteilung der Leistungen beruht auf folgender Bewer tungsskala: A: hervorragend B: sehr gut C: gut D: befriedigend E: ausreichend F: nicht bestanden
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