Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmi... (413.250.51)
Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmi... (413.250.51)
Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen
1 Aufnahmereglement Informatikmittelschulen
413.250.51 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatik mittelschulen an Handelsmittelschulen
9 (vom 13. Januar 2010)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §
14 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999
4 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Aufnahme
-
verfahren
§ 1.
Das Aufnahmeverfahren umfasst einen Eignungstest für Infor matik und eine Aufnahmeprüfung an die Mittelschule.
Vorbildung
§ 2.
1 Der Eintritt in die 1. Klasse setzt den Besuch der 3. Klasse (11. Schuljahr) der zürcherischen Se kundarstufe oder ei ne gleichwer tige Ausbildung voraus.
2 Es werden Schülerinnen und Schül er zu den Prüfungen zugelas sen, die zum Zeitpunkt der Anmel dung die Abteilungen A oder B der Sekundarstufe besuchen.
6
§ 2
a.
§ 3.
10
Altersgrenze
§ 4.
1 Es werden nur Be werberinnen und Bewe rber zugelassen, die das 18. Altersjahr nach dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollenden.
9
2 In Ausnahmefällen entscheidet di e Schulleitung über die Zulas sung.
9
1. Eignungstest
§ 5.
9
1 Kandidatinnen und Kandidaten legen einen Eignungstest ab.