Monitoring Gesetzessammlung

Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmi... (413.250.51)

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Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmi... (413.250.51)

Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen

1 Aufnahmereglement Informatikmittelschulen
413.250.51 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatik mittelschulen an Handelsmittelschulen
9 (vom 13. Januar 2010)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §
14 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999
4 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Aufnahme
-
verfahren

§ 1.

Das Aufnahmeverfahren umfasst einen Eignungstest für Infor matik und eine Aufnahmeprüfung an die Mittelschule.
Vorbildung

§ 2.

1 Der Eintritt in die 1. Klasse setzt den Besuch der 3. Klasse (11. Schuljahr) der zürcherischen Se kundarstufe oder ei ne gleichwer tige Ausbildung voraus.
2 Es werden Schülerinnen und Schül er zu den Prüfungen zugelas sen, die zum Zeitpunkt der Anmel dung die Abteilungen A oder B der Sekundarstufe besuchen.
6

§ 2

a.

§ 3.

10
Altersgrenze

§ 4.

1 Es werden nur Be werberinnen und Bewe rber zugelassen, die das 18. Altersjahr nach dem 1. Mai des Eintrittsjahres vollenden.
9
2 In Ausnahmefällen entscheidet di e Schulleitung über die Zulas sung.
9
1. Eignungstest

§ 5.

9
1 Kandidatinnen und Kandidaten legen einen Eignungstest ab.
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