Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftli... (413.250.32)
Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftli... (413.250.32)
Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe
1 Aufnahme in die K+S Klassen am Gymnasium Rämibühl
413.250.32 Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe
6 (vom 13. Januar 2010)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §
14 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999
4 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Aufnahme
-
verfahren
§ 1.
Das Aufnahmeverfahren umfasst eine Aufnahmeprüfung ans Gymnasium und eine Eignungsabklärung. An die musikalischen, sport lichen bzw. tänzerischen Fähi gkeiten der Kandidatinnen und Kandi daten werden besondere Anforderungen gestellt.
Vorbildung
§ 2.
1 Der Eintritt in die 1. Klasse setzt den Besuch der 2. Klasse (10. Schuljahr) der zürcherischen Se kundarstufe oder ei ne gleichwer tige Ausbildung voraus.
2 Es werden Schülerinnen und Schül er zu den Aufnahmeprüfungen zugelassen, die im Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilungen A oder B der Sekundarstufe besuchen.
6
§ 2
a.
Eignungs
-
abklärung,
Anmeldetermin
§ 3.
6 Mit der Anmeldung sind Unterlagen über die besondere musikalische, tänzerische oder s portliche Begabung der Bewerberin nen oder Bewerber einzureichen. Anmeldetermin ist der 15. Januar.
Altersgrenze
§ 4.
1 In die 1. Klasse werden nur Bewerberi nnen und Bewerber zugelassen, die nicht vor dem 1. Ma i des Eintrittsjahres das 17. Alters jahr vollenden. Bei einem späteren Ei ntritt verschiebt sich diese Alters grenze entsprechend.
2 In Ausnahmefällen entscheidet di e Schulleitung über die Zulas sung.