Verordnung über die Höhere Fachschule für Tourismus an der Hochschule für Wirtschaft Luzern (523)
Verordnung über die Höhere Fachschule für Tourismus an der Hochschule für Wirtschaft Luzern (523)
Verordnung über die Höhere Fachschule für Tourismus an der Hochschule für Wirtschaft Luzern
Nr. 523 Verordnung über die Höhere Fachschule für Tourismus an der Hochschule für Wirtschaft Luzern vom 17. September 2002 (Stand 1. Dezember 2010) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, * gestützt auf § 34 Absatz 1 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Weiterbildung vom 12. September 2005
1 ,
2 auf Antrag des Bildungsdepartementes, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Grundsätze
1 Die Höhere Fachschule für Tourismus (HFT) wird von der Hochschule für Wirtschaft Luzern (HSW Luzern) geführt.
2 Sie ve rmittelt Berufsleuten die notwendigen Kenntnisse, die sie befähigen, in touri
s- musorientierten Betrieben Fachund Führungsverantwortung zu übernehmen.
§ 2
Dauer
1 Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
2 Die Schule wird berufsbegleitend geführt. * G 2002 247
1 SRL Nr. 430
2 Fassung des Ingresses gemäss Änderung vom 5. November 2010, in Kraft seit dem 1. Dezember 2010 (G 2010 284).