Reglement der ärztlichen Prüfungen über die Erprobung eines besonderen Ausbildung... (415.434.11)
Reglement der ärztlichen Prüfungen über die Erprobung eines besonderen Ausbildung... (415.434.11)
Reglement der ärztlichen Prüfungen über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells der ersten vier Studienjahre an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
1 Ausbildungs-/Prüfungsmodell de r ersten vier Studienjahre
415.434.11 Reglement der ärztlichen Prüfungen über die Erprobung eines besonderen Ausbildun gs- und Prüfungsmodells der ersten vier Studienjahre an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (vom 18. September 2006)
1 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 1.
1 Dieses Reglement legt da s Ausbildungs- und Prüfungs modell (Modell) für die ersten beiden Studienjahre der Zahnmedizin sowie für das erste bis vierte Studi enjahr der Humanmedizin an der Medizinischen Fakultät der Univer sität Zürich (Fakultät) fest.
2 Soweit dieses Reglement nichts anderes bestimmt, gilt das Regle ment über die ärztlichen Prüfungen an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
2 .
2. Abschnitt: Inhalte und Aufbau des Studiums
Erstes
Studienjahr
§ 2.
1 Das erste Studienjahr vermitte lt die Kenntnisse, Fertigkei ten und Fähigkeiten der human- u nd naturwissensch aftlichen Grund lagen der Medizin.
2 Die naturwissenscha ftlichen Grundlagen aus der Physik, der Chemie sowie der Zell- und Molekul arbiologie sind auf die spätere ärztliche Tätigkeit ausgerichtet.
3 Im Bereich der humanwissenscha ftlichen Grundlagen liegen die Schwerpunkte in der Ausbildung bei den interaktiven und kommuni kativen Fertigkeiten sowie bei de n ethischen Grundlagen der Medizin.
Zweites
Studienjahr
§ 3.
1 Das zweite Studienjahr vermi ttelt das medizinische Basis wissen und die ärztlich en Grundfertigkeiten.
2 Unter Einbezug der aktuelle n Erkenntnisse der Grundlagen forschung wird eine breite Grundla ge in humanbiologischen Fächern vermittelt.