Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für freie Endv... (732.16)
Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für freie Endv... (732.16)
Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für freie Endverbraucher und Produzenten
1 Freie Endverbraucher und Produzenten – EKZ
732.16 Allgemeine Bedingungen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für freie Endverbraucher und Produzenten
18 (vom 8. September 2008)
1 Der Verwaltungsrat, gestützt auf §
2 Abs. 1 lit. g der EKZ-Vero rdnung vom 13. Februar 1985
2 , beschliesst: Teil 1: Allgemeine Bestimmungen Art.
1 Grundlagen und Geltungsbereich
1.1
22 Die allgemeinen Bedingungen gelten für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie (nachfolgend Elektrizitätslieferung genannt) aus dem Verteilnetz der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, nachstehend EKZ genannt, an die Endverbraucher und Produzenten, welche direkt an das Verteilnetz der EKZ ange schlossen sind, nachstehend K unden genannt. Sie bilden zusam men mit den auf die Gesetzgebun g gestützten Verordnungen und den erlassenen Vorschriften, allfälligen vertraglichen Regelungen bezüglich Rücklieferung, dem allf ällig individuell ausgestellten Netznutzungsvertrag, dem Netzanschlussver trag, dem Energie liefervertrag und den jeweils gült igen Preis- und Tarifstrukturen die Grundlage des Rechtsverhäl tnisses zwischen den EKZ und ihren Kunden. Für die Produzenten gelten in sbesondere die Be stimmungen im Teil 5.
1.2
21 Die Bestimmungen zu Netzanschluss und Netznutzung (Teil 2 der allgemeinen Be stimmungen) sind nur anwendbar für Kun den im EKZ-Versorgungsgebiet.
1.3
22 In besonderen Fällen, wie zum Be ispiel bei Lieferungen an Gross kunden, bei vorübergehender Ener gielieferung (Baustellen, Aus stellungen, Festanlässe usw.), bei Bereitstellung und Lieferung von Ersatzenergie, bei Energielieferungen an Kunden mit Eigen erzeugungsanlagen usw. können fallweise besondere Lieferbedin gungen vereinbart werden. In di esen abweichenden Fällen gelten die vorliegenden allgemeinen Bedi ngungen und Preis-/Tarifstruk turen nur insoweit, als nichts Ab weichendes festgesetzt oder ver einbart worden ist.