Monitoring Gesetzessammlung

Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (724b)

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Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (724b)

Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee

Nr. 724b Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee vom 4. Juni 2008 (Stand 1. September 2023) Die Fischereikommission, gestützt auf § 2 der Interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstätter
- see vom 29. September 1978
1 , erlässt folgende Ausführungsbestimmungen: I. Allgemeine Vorschriften I.a. Geltungsbereich

§ 1

Kantonsgrenzen und Privatfischenzen
1 Die nachfolgenden Vorschriften gelten für die Ausübung der Fischerei auf dem ganzen Gebiet des Vierwaldstättersees. Sie gelten auch für die im Vierwaldstättersee liegenden Privatfischenzen.
1 SRL Nr.
724 . Im Zuge einer Revision des Übertretungsstrafgesetzes (SRL Nr. 300) und des zugehöri
- gen Ordnungsbussenrechts per 1. Januar 2020 (s. G 2019-059 ff.) wurden die Ausführungsbestim
- mungen zu der Vereinbarung in der dannzumal geltenden Fassung vom 1. Juni 2017 neu in die Sys
- tematische Rechtssammlung des Kantons Luzern (SRL) aufgenommen (K 2019 4210). Auf eine Kenn
- zeichnung der bis dahin erfolgten Änderungen des Erlasses wurde verzichtet. * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. RRB Nr. 2039-1979
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