Aufnahme- und Prüfungsordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern (FH Zentra... (521b)
Aufnahme- und Prüfungsordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern (FH Zentra... (521b)
Aufnahme- und Prüfungsordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern (FH Zentralschweiz)
Nr. 521b Aufnahmeund Prüfungsordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern (FH Zentralschweiz) vom 2. September 2011 * Der Fachhochschulrat der Hochschule Luzern, (Stand 1. September 2011) gestützt auf Artikel 11 Unterabsatz e des Zentralschw eizer FachhochschulKonkordats (FHZKonkordat) vom 2. Juli 1999
1 beschliesst: , I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz
1 Die Aufnahme- und Prüfungsordnung regelt die Weiterbildung der Departemente der Hochschule Luzern (FH Zentralschweiz), die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Weiterbildung und deren Abschluss sowie die Anerkennung ausländischer A
bschlüsse und bereits erbrachter Studienleistungen.
2 Sofern keine anderen Regelungen bestehen, gelten die Bestimmungen für die gesamte Weiterbildung.
3 Die Departemente legen die Ausführungsbestimmungen zur Aufnahmeund Prüfung
s- ordnung in Studienreglementen fest. Insbesondere enthalten diese Bestimmungen über die Zuständigkeitsordnung innerhalb des Departementes, über die Struktur der Weite
r- bildungsangebote, die Studiendauer, die Module (Niveaus, Typen), die Anwe
ndung des «European Credit Transfer and Accumulation System» (ECTS), das System der Lei
s- tungsbewertung, die Leistungsnachweise (Art, Form, Beurteilungskriterien, B
ewertung, Hilfsmittel), die Studienle istungen, die Anrechnung von Studienleistungen und die A
b- schlussarbeiten. * G 2011 256
1 SRL Nr. 520