Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Technik+Architektur Luzern (525)
Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Technik+Architektur Luzern (525)
Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Technik+Architektur Luzern
Nr. 525 Aufnahmeund Prüfungsordnung der Hochschule für Technik+Architektur Luzern vom 13. September 2002 (Stand 1. Oktober 2004) Der Fachhochschulrat der Fachhochschule Zentralschweiz, * gestützt auf Art. 11 Unterabs. e des Zentralschweizer FachhochschulKonkordats (FHZ
- Konkordat) vom 2. Juli 1999
1 beschliesst: , I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz
1 Die Hochschule für Technik+Architektur Luzern (HTA Luzern) ist eine Teilschule der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) für Diplomausbildung, Weiterbil dung, anwe
n- dungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen in den Bereichen Technik und Architektur.
2 Im Bereich der Lehre gliedert sich das Ausbildungsangebot in a. die Diplomstudiengänge sowie b. die Nachdiplomstudien (NDS) und die Nac hdiplomkurse (NDK).
3 Die Diplomstudiengänge können auch berufsbegleitend angeboten werden. Art. 2 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Fachhochschulangebote der HTA Luzern im Bereich der Diplomausbildungen und der Weiterbildung, die Voraussetzungen der Aufnahme in die entsprechenden Studien und Kurse und deren Abschluss sowie die Anerkennung auslä
n- discher Abschlüsse und bereits erbrachter Studienleistungen. * G 2002 228
1 SRL Nr. 520