Monitoring Gesetzessammlung

Anstellungsordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (182.41)

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Anstellungsordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (182.41)

Anstellungsordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich

1 Anstellungsordnung der Römisch-katholischen Körperschaft
182.41 Anstellungsordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (vom 22. März 2007)
1 Die Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich beschliesst: Präambel Die Römisch-katholische Körpersc haft des Kantons Zürich, ihre Institutionen, die Kirchgemeinden und die Zweckverbände verstehen sich als Teile einer geschwisterliche n Kirche. Ihre Personalpolitik beruht auf der Achtung der Persönlichkeit aller Angestellten, gegenseitigem Vertrauen und Partizipation. Sie – sind fortschrittliche, faire und fa milienfreundliche Arbeitgeberin nen und beschäftigen qualifizierte und motivierte Mitarbeitende, – fordern und fördern das Persona l entsprechend seinen Aufgaben, Fähigkeiten und Neigungen, – pflegen eine offene Kommunikation zwischen allen Stufen, – sorgen für ein angemessenes Mits pracherecht der Mitarbeitenden, – sichern die Qualität durch re gelmässige und ge genseitige Rück meldungen, – fördern die Chancengleichheit un d streben Lohngerechtigkeit an, – nehmen ihre soziale Verantwortung auch gegenüber Menschen mit Handicap wahr, – unterstützen und fördern das An gebot von Ausbildungsplätzen, – schaffen die notwendigen Instrume nte zur Verwirkl ichung der Per sonalpolitik. Die staatskirchenrechtlichen und i nnerkirchlichen Organe entschei den und handeln einvernehmlich.
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