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Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern (527)

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Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern (527)

Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern

Nr. 527 Aufnahmeund Prüfungsordnung der Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern vom 26. Mai 2003 (Stand 1. Oktober 2004) Der Fachhochschulrat der Fachhochschule Zentralschweiz, * gestützt auf Art. 11 Unterabs. e des Zentralschweizer FachhochschulKonk ordats (FHZ
- Konkordat) vom 2. Juli 1999
1 beschliesst: , I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz
1 Die Hochschule für Gestaltung und Kunst Luzern (HGK Luzern) ist eine Teilschule der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) für Diplomausbildung, Weiterbildung
, an- wendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen im Bereich Gestaltung und Kunst.
2 Im Bereich der Lehre gliedert sich das Ausbildungsangebot in a. die Diplomstudien, b. die Nachdiplomstudien (NDS) und die Nachdiplomkurse (NDK) sowi e c. andere Weiterbildungsveranstaltungen. Art. 2 Geltungsbereich Die Verordnung regelt die Fachhochschulangebote der HGK Luzern im Bereich der Diplomausbildungen und der Weiterbildung, die Voraussetzungen der Aufnahme in die entsprechenden Studien und Kur se und deren Abschluss sowie die Anerkennung auslä
n- discher Abschlüsse und bereits erbrachter Studienleistungen. * G 2003 187
1 SRL Nr. 520
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