Aufnahme- und Prüfungsordnung der Musikhochschule Luzern (528)
Aufnahme- und Prüfungsordnung der Musikhochschule Luzern (528)
Aufnahme- und Prüfungsordnung der Musikhochschule Luzern
Nr. 528 Aufnahmeund Prüfungsordnung der Musikhochschule Luzern vom 2. November 2001 (Stand 1. Juli 2003) Der Fachhochschulrat der Fachhochschule Zentralschweiz, * gestützt auf Art. 11 Unterabs. e des Zentralschweizer FachhochschulKonkordats (FHZ
- Konkord at) vom 2. Juli 1999
1 beschliesst: , I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz
1 Die Musikhochschule Luzern (MHS Luzern) ist eine Teilschule der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) für Lehre, anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung sowie Dienstlei stungen im Bereich Musik.
2 Im Bereich der Lehre gliedert sich das Ausbildungsangebot in a. die Diplomstudien, b. Nachdiplomstudien (NDS) und Nachdiplomkurse (NDK) sowie c. andere Weiterbildungsveranstaltungen. Art. 2 Geltungsbereich Diese Verordnung regel t die Fachhochschulangebote der MHS Luzern im Bereich der Lehre und der Weiterbildung, die Voraussetzungen der Aufnahme in die entsprechenden Studien und Kurse und deren Abschluss sowie die Anerkennung ausländischer A
b- schlüsse und bereits erbrachter Studie nleistungen. * G 2001 351
1 SRL Nr. 520