Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung... (811.34)

CH - ZH

Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung... (811.34)

Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz

1 SDK, kantonale Ausbildungsabsch lüsse im Gesundhe itswesen – V
811.34
1. 1. 02 - 35 Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz (Anerkennungsverordnung Inland, AVO Inland) (vom 20. Mai 1999)
1 ,
2 Die Schweizerische Sanitä tsdirektorenkonferenz (SDK), gestützt auf Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 3, Art. 6 und Art. 10 der Inter kantonalen Vereinbarung über di e Anerkennung von Ausbildungs abschlüssen vom 18. Fe bruar 1993 (KK 93)
3 ,
5 , beschliesst: I. Abschnitt: Allgemeines Art.
1 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt die gesa mtschweizerische Anerkennung der in kantonale Hoheit fallenden Ausbildungsabschlüsse in Berufen des Gesundheitswesens, die in den Anhängen genannt sind.
2 Das Zentralsekretariat der SDK passt die Anhänge jeweils dem neuesten Stand an. Art.
2 Ziel Die Verordnung fördert den freien Zugang zur Berufsausübung und die Sicherstellung der Qualität der Ausbildungen in der gesamten Schweiz. II. Abschnitt: Vollzugsbestimmungen Art.
3 Anerkennungsbehörde Die Schweizerische Sa nitätsdirektorenkonf erenz (SDK) ist Aner kennungsbehörde.
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