Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung... (811.34)
Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung... (811.34)
Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz
1 SDK, kantonale Ausbildungsabsch lüsse im Gesundhe itswesen – V
811.34
1. 1. 02 - 35 Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz (Anerkennungsverordnung Inland, AVO Inland) (vom 20. Mai 1999)
1 ,
2 Die Schweizerische Sanitä tsdirektorenkonferenz (SDK), gestützt auf Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 3, Art. 6 und Art. 10 der Inter kantonalen Vereinbarung über di e Anerkennung von Ausbildungs abschlüssen vom 18. Fe bruar 1993 (KK 93)
3 ,
5 , beschliesst: I. Abschnitt: Allgemeines Art.
1 Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt die gesa mtschweizerische Anerkennung der in kantonale Hoheit fallenden Ausbildungsabschlüsse in Berufen des Gesundheitswesens, die in den Anhängen genannt sind.
2 Das Zentralsekretariat der SDK passt die Anhänge jeweils dem neuesten Stand an. Art.
2 Ziel Die Verordnung fördert den freien Zugang zur Berufsausübung und die Sicherstellung der Qualität der Ausbildungen in der gesamten Schweiz. II. Abschnitt: Vollzugsbestimmungen Art.
3 Anerkennungsbehörde Die Schweizerische Sa nitätsdirektorenkonf erenz (SDK) ist Aner kennungsbehörde.