Verwaltungsvereinbarung über die Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz (141.13)
Verwaltungsvereinbarung über die Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz (141.13)
Verwaltungsvereinbarung über die Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz
Verwaltungsvereinbarung über die Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz (VWB-Vereinbarung) vom 18. November 2005 1 Die Regierungen der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern vereinbaren: A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Zweck Diese Ver einbarung bezweckt die gemeinsame Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für das Verwaltungs personal der beteiligten Kantone.
Art. 2
Gegenstand der Vereinbarung Die Vereinbarung regelt: a. die Übertragung des Betriebes einer Fachs telle Verwaltungsweiter bildung Zentralschweiz als Kompetenzzentrum für Personalund Managemententwicklungsfragen für das Personal der öffentlichen Dienste der Zentralschweiz durch die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug als Leistungskäufer an den Kanton Luzern als Leistungserbringer, wobei der Kanton Luzern das Angebot der Fachstelle ebenfalls nutzt; b. die Aufgaben der Fachstelle Verwaltungsweiterbildung Zentral schweiz als Leistungsersteller; c. die Finanzierung der Fachstelle und ihrer Dienstleistungen sowie d. die Mitsprache der Vereinbarungskantone. 1 Nicht im Am tsblatt veröffentlicht