Monitoring Gesetzessammlung

Vertrag betreffend das Lehrerseminar Rickenbach (414.63)

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Vertrag betreffend das Lehrerseminar Rickenbach (414.63)

Vertrag betreffend das Lehrerseminar Rickenbach

betreffend das Lehrerseminar Rickenbach vom 26. August 1976 1 Das Fürstentum Liechtenstein (vertreten durch die Landesregierung), der Kanton Uri, der Kanton Schwyz, der Kanton Obwalden, der Kanton Nidwalden und der Kanton Appenzell I.Rh. (die Kantone vertreten durch den Regierungsrat bzw. durch die Standeskommission) schliessen nachfolgenden Vertrag:
1. Der Kanton Schwyz führt ein Lehrerseminar mit Ober- und Unterseminar in Rickenbach und Unterseminar in Pfäffikon. Der Kanton Uri führt ein Unterseminar.
2.
1 Das Lehrerseminar des Kantons Schwyz ist in erster Linie für Seminaristen aus dem Kanton Schwyz, das Unterseminar des Kantons Uri für solche aus dem Kanton Uri bestimmt.
2 Sollte der Kanton Schwyz für die Aufnahme von Schülern mit Wohnsitz im Kanton Schwyz an seinem Unterseminar nicht über genügend Plätze verfügen, so ist der Kanton Uri bereit, auch diese Schüler in sein Unterseminar aufzunehmen, sofern dort freie Plätze vorhanden sind.
3. Der Kanton Schwyz verpflichtet sich, aus dem Unterseminar des Kantons Uri höchstens 24 Seminaristen je Jahr, welche die Teilprüfung am Ende des Unterseminars bestanden haben, in sein Oberseminar aufzunehmen.
4. Die Seminarleitungen der Kantone Schwyz und Uri streben eine enge Zusammenarbeit und Koordination an, insbesondere in Hinsicht auf erzieherische Grundsätze, die Aufnahme und Promotion der Schüler sowie den Lehrplan und die Lehrmittel.
5. Die Absolventen des Unterseminars des Kantons Uri treten zum gleichen Zeitpunkt wie die Schüler der Unterseminare Rickenbach und Pfäffikon ins Oberseminar ein.
6. Soweit die verfügbaren Plätze nicht für Schüler aus den Kantonen Schwyz und Uri beansprucht werden, steht den Seminaristen aus dem übrigen Vertragsgebiet gegenüber solchen aus andern Gebieten der Vorrang zu.
7.
1 Dem Fürstentum Liechtenstein werden in den Seminarien der Kantone Schwyz und Uri zusammen mindestens 15 Plätze und den Kantonen
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