Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandl... (830.112)
Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandl... (830.112)
Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie den Rettungsdienst
Reglement über die Taxen des Kantonsspitals für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten sowie den Rettungsdienst (Taxordnung Kantonsspital) vom 29. Juni 2020 (Stand 1. Juni 2023) Der Spitalrat des Kantonsspitals Obwalden, gestützt auf Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe l des Gesundheitsgesetzes vom 3. Dezember 2015 1 ) , beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Geltungsbereich 1 Das Reglement regelt die Tarife und Preise für die stationäre und die ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten in den Spitalbe trieben des Kantonsspitals sowie für den Rettungsdienst des Kantonsspi tals. 2 Soweit dieses Reglement keine abweichende Regelung enthält, richtet sich die Erhebung der Taxen des Kantonsspitals nach den Vorschriften der allgemeinen Gebührengesetzgebung 2 ) .
Art. 2
Begriffe 1 Als stationäre Patientin oder stationärer Patient gilt, wer a. länger als 24 Stunden im Kantonsspital behandelt wird; b. vor Ablauf von 24 Stunden in einen anderen Spitalbetrieb zur statio nären Weiterbehandlung verlegt wird; c. über Mitternacht auf einer Bettenstation hospitalisiert wird und ein Pflegebett benutzt (Mitternachtszensus); 1) GDB 810.1 GDB 643 OGS 2020, 37