Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (415.423)
Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (415.423)
Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz
Verordnung über die Gebühren an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz (Gebührenverordnung-HSLU) vom 14. Dezember 2012 (Stand 1. September 2013) Der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz, gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Zentralschweizer Fachhochschul-Ver einbarung vom 15. September 2011 1 ) , beschliesst: 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1
Geltungsbereich 1 Diese Verordnung regelt die Studiengebühren der Hochschule Luzern im Bereich der Aus- und Weiterbildung. 2 Für Bildungsangebote, welche in Zusammenarbeit mit anderen Institutio nen geführt werden, kann der Rektor oder die Rektorin auf Antrag der Hochschulleitung von dieser Verordnung abweichende Gebühren festle gen. 3 Für Gaststudierende im Rahmen nationaler oder internationaler Mobili tätsprogramme gelten die Studiengeldregelungen der entsprechenden Abkommen.
Art. 2
Rechtsverweis 1 Soweit diese Verordnung keine besonderen Regelungen enthält, kom men die Bestimmungen des Gebührengesetzes des Kantons Luzern vom 14. September 1993 2 ) subsidiär zur Anwendung. 1) GDB 415.42 SRL Nr. 680 OGS 2012, 85