Monitoring Gesetzessammlung

Vertrag mit der Hirslanden Klinik St. Anna, Luzern, über die Zusammenarbeit im Bereic... (832.15)

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Vertrag mit der Hirslanden Klinik St. Anna, Luzern, über die Zusammenarbeit im Bereic... (832.15)

Vertrag mit der Hirslanden Klinik St. Anna, Luzern, über die Zusammenarbeit im Bereich der Neurochirurgie

OGS 1997, 67 und OGS 2012, 10 Kantonsratsbeschluss über den Vertrag mit der Klinik St. Anna, Luzern, über die Zusammenarbeit im Bereich der Neurochirurgie vom 21. März 1997 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 des Gesundheitsgesetzes vom 20. Oktober 199 1 2 , beschliesst: 1. Der Vertrag über die Zusammenarbeit im Bereich der Neurochirurgie und die Abgeltung der Leistungen wird genehmigt. 2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündi gen. 3 1 OGS 1997, 67 2 GDB 810.1 3 Der Regierungsra t hat am 17. Januar 2012 der geänderten Vereinbarung mit der Hirslanden Klinik St. Anna, Luzern, über die Zusammenarbeit im Bereich der Neurochirurgie vom 17. Januar 2012 zugestimmt (OGS 2012, 10)
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