Monitoring Gesetzessammlung

Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme der Polizeiaufgaben im Gebiet der Luftsei... (510.114)

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Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme der Polizeiaufgaben im Gebiet der Luftsei... (510.114)

Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme der Polizeiaufgaben im Gebiet der Luftseilbahn Sörenberg-Brienzer Rothorn AG

OGS 1995, 8 Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme der Polizeiaufgaben im Gebiet der Luftseilbahn Sörenberg–Brienzer Rothorn AG vom 22. Februar 1994 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 24 und 76 Absatz 1 und 2 Ziffer 1 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , und der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 67 der Staatsverfassung des Kantons Luzern vom 29. Januar 1875 3 , vereinbaren: I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Grundsätzliche Regelung Die Polizeihoheit im Gebiet der Luftseilbahn Sörenberg– Brienzer Rothorn AG liegt, soweit das Gebiet des Kantons Obwalden betroffen wird, beim Kanton Obwalden. Das gleiche gilt für die Gerichtsbarkeit.

Art. 2

Aufhebung des Hoheitsprinzips 1 Während der Zeit, in welcher den Polizeibehörden des Kant ons Obwalden der direkte Zugang in das erwähnte Gebiet (infolge Schliessung der Panoramastrasse) verunmöglicht ist, übernimmt der Kanton Luzern die Aufgaben der Polizei. 2 Die Aufhebung des Hoheitsprinzips bezieht sich nicht auf die Zuständigkeit für die V erfolgung und Beurteilung von Straftaten. 1 OGS 1995, 8 2 GDB 101.0 3 SRL Nr. 1
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