Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät
                            Satzungsbeschluss der  Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 19. November 2001 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Gegenstand
                            (1) Das operative Geschäft der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät mit Ausnahme des aktiven Rückversicherungsgeschäfts wird auf die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft ausgegliedert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Westfälische Provinzial-Feuersozietät hält die Aktien der Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Durchführung der Ausgliederung
                            Die Organe der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Bekanntmachung
                            Diese Satzung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 In-Kraft-Treten
                            Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Düsseldorf, den 19. November 2001
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Finanzministerium
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Auftrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Siegel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgefertigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Münster, den 20. November 2001
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schäfer Dr. Winkler de Backere