Monitoring Gesetzessammlung

Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur „EAE“ zwischen der Stadt Bielefeld und dem Land Nordrhein-Westfalen

DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur „EAE“ zwischen der Stadt Bielefeld und dem Land Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur „EAE“ zwischen der Stadt Bielefeld und dem Land Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur „EAE“ zwischen der Stadt Bielefeld und dem Land Nordrhein-Westfalen
Vom 20. Juli 2017
siehe Anlage
Anlagen: Anlage

Fussnoten

Fn 1

In Kraft getreten am 3. August 2017 (GV. NRW. S. 692).

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