Bekanntmachung des Beitritts der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
                            Bekanntmachung des Beitritts der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 13. Februar 2017 (Fn 1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Länder Berlin und Rheinland Pfalz sind gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 dem Abkommen beigetreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Landes Nordrhein-Westfalen
                        
                        
                    
                    
                    
                Fussnoten
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   GV. NRW. S. 282.  |