Monitoring Gesetzessammlung

Bekanntmachung der Landesregierung über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen nach außen

DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung der Landesregierung über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen nach außen

Bekanntmachung der Landesregierung über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen nach außen

Bekanntmachung der Landesregierung über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen nach außen
Vom 8. Februar 1960 (Fn 1)
Die Landesregierung hat am 3. Februar 1960 folgenden Beschluß gefaßt:
Auf Grund des Artikels 57 Satz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 (GS. NW. S. 3) (Fn 2) wird die Befugnis, das Land Nordrhein-Westfalen nach außen zu vertreten, auf den Ministerpräsidenten übertragen.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Fussnoten

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