Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit ... (814.812.33)
Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit ... (814.812.33)
Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln
1. Abschnitt: Geltungsbereich
Art. 1
2. Abschnitt: Fachbewilligung
Art. 2 Fachbewilligung
Art. 3 Gültigkeitsdauer und Verlängerung
3. Abschnitt: Fachprüfung und Weiterbildung
Art. 4 Fachprüfung
Art. 5 Weiterbildung
4. Abschnitt: Gleichgestellte und gleichwertige Qualifikationen
Art. 6 Bewilligungen aus EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten
Art. 7 Ausbildungsabschlüsse
Art. 8 Berufserfahrung
Art. 9 Verweigerung der Anerkennung
Art. 10 Eingeschränkte Anerkennung
5. Abschnitt: Aufgaben der zuständigen Stellen
Art. 11 BAG
Art. 12 Aufsicht
Art. 13 Prüfungsstellen
Art. 14 Weiterbildungseinrichtungen
Art. 15 Fachbewilligungsausschuss
6. Abschnitt: Gebühren
A rt. 16
7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 17 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 18 Übergangsbestimmungen
Art. 19 Inkrafttreten
Anhang 1
Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse
1 Grundlagen der Toxikologie und Ökologie
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Grundbegriffe zur Beschreibung von Gaseigenschaften (wie ppm, Siedepunkt, Löslichkeit, Explosionsgrenzen, Zündtemperaturen) erläutern können. |
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Die Aufnahmewege von Stoffen (oral, dermal, inhalativ) erklären können. |
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Die folgenden Begriffe und ihre Zusammenhänge erklären können: lokal, systemisch; akut, chronisch; reversibel, irreversibel; Resorption, Verteilung, Metabolismus, Ausscheidung; erbgutverändernd, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend. |
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Für wichtige Begasungsmittel die toxischen Wirkungen auf den Menschen mit den Symptomen und auf Haustiere erklären können. |
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Das Prinzip Dosis-Wirkung bzw. Konzentration-Wirkung erläutern können. |
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Den Zusammenhang zwischen Gefährlichkeit, Exposition und Risiko eines Stoffes erklären können. |
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Die Begriffe Ökologie, Ökosystem, Lebensraum, Lebensgemeinschaft, Population, Organismus erklären können. |
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Schädlingsbekämpfungsmittel hinsichtlich Abbaubarkeit und Umweltverhalten anhand von Entscheidungshilfen beurteilen können. |
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Die wichtigsten Vorratsschädlinge nennen können. Biologie, Lebensweise, Schadwirkung der wichtigsten Schädlingsarten beschreiben und Exemplare bestimmen können. |
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Die Problematik der Resistenzbildung durch Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln erläutern können (Ursachen, Präventionsmassnahmen). |
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Nichtzieltiere: Situationen von Verfahren oder Anwendungen erläutern können, bei denen Nichtzieltiere gefährdet sind. Betroffene Wirbeltierarten nennen und geschützte Arten beschreiben können. |
2 Gesetzgebung über Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz
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Die Ziele und wesentlichen Inhalte der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die zum sachgemässen und sicheren Umgang mit Begasungsmitteln berücksichtigt werden müssen, aufzählen und erläutern können, insbesondere die entsprechenden Erlasse in den Gesetzgebungen über Chemikalien, die Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, den Umweltschutz und den Transport gefährlicher Güter. |
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Den grundlegenden Aufbau und die Inhalte von Sicherheitsdatenblättern nennen können und Inhalte darin finden können. |
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Die Vollzugsbehörden für den Gesundheits-, den Arbeitnehmer- und den Umweltschutz nennen können. |
3 Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit
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Die Kennzeichnung, die Gefahrenpiktogramme, die Gefahrenklassen sowie die Bedeutung der Gefahren- und Sicherheitshinweise erläutern können. |
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Die Angaben in einem Sicherheitsdatenblatt erläutern und anwenden können; insbesondere die wesentlichen Aspekte bezüglich der Lagerung, Verwendung und Entsorgung der im Betrieb eingesetzten Begasungsmittel. |
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Für ausgewählte Einsatzbereiche mögliche Risiken für Anwenderinnen und Anwender, indirekt Betroffene oder die Umwelt beschreiben können. |
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Vor einer Begasung durchzuführende organisatorische Massnahmen erläutern können. |
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Vor einer Begasung durchzuführende sicherheitstechnische Massnahmen erläutern können. |
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Persönliche Schutzmassnahmen und die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Atemschutz, Schutzkleidung) erläutern können. |
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Kriterien zur Notwendigkeit medizinischer Untersuchungen an Personen, die Begasungen durchführen, nennen können. |
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Durchführung der Lüftung begaster Räume unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umgebung beschreiben können. |
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Massnahmen zur Überwachung möglicher Expositionen mit Gasen nennen und erläutern können. |
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Zu überwachende Parameter (z. B. MAK-Werte, BAT-Werte) und deren Zusammenhänge nennen und anwenden können. |
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Kontrollen und Massnahmen beschreiben können, die vor einer Freigabe der begasten Räume, Einrichtungsgegenstände oder Güter erforderlich sind. |
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Wichtige Störfälle im Zusammenhang mit Begasung, deren Ursachen, Verkettungen und Auswirkungen kennen. |
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Alarm- und Einsatzpläne verstehen und anwenden können; die Notfallstellen und wichtige Angaben für eine Notfallmeldung nennen können (z. B. Auskunftsstelle für Vergiftungen). |
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Geräte, Medikamente und Einrichtungen nennen können, die für die erste Hilfe bei Vergiftungen mit bestimmten Begasungsmitteln bereitzuhalten sind. |
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Erste-Hilfe-Massnahmen nach Vergiftungen mit Begasungsmitteln aufzählen und im Notfall situationsgerecht umsetzen können. |
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Den Begriff Antidot an einem Beispiel erläutern können. |
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Das Prinzip des integrierten Bekämpfungsverfahrens (Integrated Pest Management, IPM) zur Minimierung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt erläutern können. |
4 Sachgerechte Verwendung und Entsorgung
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Für Begasungsgüter in Frage kommende Begasungsmittel und Verfahren erläutern, Auswirkungen auf Begasungsgüter beschreiben können. |
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Kriterien zur Wahl des Gases, der Verfahren und der Dosierung nennen können. Die Dosierung beeinflussende Parameter benennen und Dosierungsberechnungen für Begasungsgüter durchführen können. |
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Gasdichtheit von Raumabgrenzungen und Abdichtverfahren erläutern können. |
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Nachweismethoden, Messverfahren und ihre Anwendungen beschreiben und Kriterien zur Notwendigkeit von Messungen nennen können. |
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Die zum Führen einer Dokumentation erforderlichen Kontrollparameter aufzählen können. |
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Beschreiben und in der Praxis anwenden können, wie gefährliche Chemikalien fachgerecht und sicher zu lagern sind. Kenntnis der Vorgaben zum Vorgehen bei Diebstahl oder Verlust von gefährlichen Produkten (Art. 57, 62 und 67 der Chemikalienverordnung vom 5. Juni 2015⁴). |
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Beschreiben können, wie Reste von Mitteln, Verpackungs- oder Trägermaterial der Entsorgung zugeführt werden müssen. |
5 Geräte und deren sachgerechte Handhabung
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Die gängigen Einrichtungen, Geräte und Hilfsmittel zur Begasung sowie Mess- und Nachweisgeräte nennen, deren Funktionsweise und Einsatzzwecke darlegen sowie Fehlerquellen nennen können. |
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Die Wartung und Funktionskontrolle mit Hilfe der Bedienungsvorschrift erläutern können. |