Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3135

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3135

Parlamentarische Initiative Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 30. Juni 2025 Stellungnahme des Bundesrates

Parlamentarische Initiative Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 30. Juni 2025 Stellungnahme des Bundesrates
vom 8. Oktober 2025
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren
Zum Bericht vom 30. Juni 2025 ¹ der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates betreffend die parlamentarische Initiative 22.415 «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes nachfolgend Stellung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
8. Oktober 2025 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi
Stellungnahme
¹ BBl 2025 2307

1 Ausgangslage

Am 17. März 2022 reichte Nationalrat Kurt Fluri (FDP.Die Liberalen, SO) die parlamentarische Initiative 22.415 «Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt» ein.
Die Vorlage wurde von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) am 13. Januar 2025 beraten und in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauerte vom 17. Januar 2025 bis 8. Mai 2025. Am 10. Juli 2025 unterbreitete die KVF-N ihren Bericht vom 30. Juni 2025 dem Bundesrat zur Stellungnahme.

2 Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Erlassentwurf soll im Bundesgesetz vom 24. März 2006 ² über Radio und Fernsehen (RTVG) verankert werden, dass die Konzession die Einzelheiten der Berücksichtigung der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz bei der Vergabe von Aufträgen durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) bestimmen muss. Zudem soll die Konzession auch entsprechende Mindestanteile vorschreiben können (Art. 25 Abs. 3 Bst. d RTVG). Damit wird für die veranstalterunabhängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz eine analoge Regelung geschaffen, wie sie heute bereits für die Schweizer Literatur und das schweizerische Film- und Musikschaffen gilt (Art. 25 Abs. 3 Bst. c RTVG).
Der Bundesrat begrüsst die Zusammenarbeit der SRG mit der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie in der Schweiz: Eine florierende, veranstalterunabhängige Branche für Auftragsproduktionen und filmtechnische Dienstleistungen ist auf die Zusammenarbeit mit der SRG und auf ein bestimmtes Mass an Auftragsvergaben angewiesen. Der Bundesrat hat deshalb bereits in der bestehenden Konzession der SRG eine entsprechende Regelung verankert, welche diese dazu verpflichtet, die Grundzüge der Zusammenarbeit mit der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie der Schweiz in einer Vereinbarung zu regeln und einen angemessenen Anteil von Aufträgen an diese zu vergeben. Falls keine Vereinbarung zustande kommt, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Vorgaben machen. ³ Die aktuelle Vereinbarung zwischen den Parteien stammt vom 9. September 2022 und ist bis am 31. Dezember 2026 gültig.
Durch die Vorlage der KVF-N wird die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie der Schweiz neu auf Gesetzesstufe verankert. Zudem können gestützt auf diese gesetzliche Grundlage neu auch direkt in der Konzession Vergabequoten festgeschrieben werden oder es kann in der Konzession verankert werden, dass das UVEK bei einem vertragslosen Zustand Quoten festlegen kann. Die Vorlage führt damit insgesamt zu mehr Planungs- und Rechtssicherheit einer Branche, die für die Produktion von hochwertigen audiovisuellen Werken in der Schweiz zentral ist. Der Bundesrat unterstützt daher das Anliegen der parlamentarischen Initiative und die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe d RTVG. Dies reiht sich ein in das Bestreben des Bundesrates, den Privaten, in diesem Fall der audiovisuellen Industrie, mehr Raum zu geben. Bereits 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass sich die SRG verstärkt auf Information, Bildung und Kultur ausrichten soll. In den Bereichen Unterhaltung und Sport soll die SRG auf jene Bereiche fokussieren, die von anderen Anbietern nicht abgedeckt werden.
Im Rahmen der Vernehmlassung forderten die Vertreter der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie grossmehrheitlich die Ausdehnung der Vorlage entlang des ursprünglich eingereichten Textes der parlamentarischen Initiative 22.415. Dazu gehören eine Verankerung der veranstalterunabhängigen audiovisuellen Industrie im Programmauftrag der SRG, eine wettbewerbsrechtliche Regelung sowie eine Bestimmung zur Programmproduktion. ⁴ Die KVF-N hat sich gegen diese Ausweitung ausgesprochen; der Bundesrat begrüsst diesen Entscheid.
² SR 784.40
³ Art. 27 der SRG-Konzession vom 29. August 2018, BBl 2018 5545 .
⁴ Ergebnisbericht der Vernehmlassung vom 30. Juni 2025 «Parlamentarische Initiative 22.415 Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt», S. 4 f., abrufbar unter:
www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2025 > Parl.

3 Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf der KVF-N zuzustimmen.
Bundesrecht
Parlamentarische Initiative. Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt. Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 30. Juni 2025. Stellungnahme des Bundesrates
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