Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3119

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3119

Bundesbeschluss über einen vierjährigen Zahlungsrahmen für Beiträge an Programme internationaler Organisationen und an internationale Institutionen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten

Bundesbeschluss über einen vierjährigen Zahlungsrahmen für Beiträge an Programme internationaler Organisationen und an internationale Institutionen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung ¹ , nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. August 2025 ² ,
beschliesst:
¹ SR 101
² BBl 2025 3117
Art. 1
Für Beiträge nach Artikel 50 a des Epidemiengesetzes vom 28. September 2012 ³ (EpG) an Programme internationaler Organisationen und an internationale Institutionen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten wird ab Inkrafttreten der Änderung vom … des EpG für die Dauer von vier Jahren ein Zahlungsrahmen von 44,4 Millionen Franken bewilligt.
³ SR 818.101
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über einen vierjährigen Zahlungsrahmen für Beiträge an Programme internationaler Organisationen und an internationale Institutionen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten (Entwurf)
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