BBl 2025 3375
BBl 2025 3375
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA hat am 19. November 2025 Folgendes festgestellt:
1.
Die Antragstellerin Atidze Jusufi wird aufgefordert, unserer IV-Stelle eine gültige Wohnsitz- und Korrespondenzadresse mitzuteilen.
2.
Falls dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung nachgekommen wird, kann das Leistungsgesuch nicht bearbeitet werden und wir werden eine Nichteintretensverfügung erlassen.
3.
Der vollständige Text der Mahnung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA eingesehen werden.
| 26. November 2025 | IV-Stelle für Versicherte im Ausland |
Bundesrecht
Mitteilung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) - Wohnsitzadresse
keyboard_arrow_up