Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3362

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3362

Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung

Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung
Das Bundesamt für Kommunikation hat am 18. November 2025
in Sachen megaBYTE AG, vormals: Schulhausstrasse 4, 6045 Meggen, zurzeit unbekannten Aufenthalts betreffend Widerruf zugeteilter Adressierungselemente verfügt:
1.
Die mit Verfügung vom 3. März 2017 an die megaBYTE AG zugeteilte Kennzahl 098123 wird widerrufen.
2.
Der Widerruf tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
3.
Die Verwaltungsgebühren für diese Verfügung betragen 420 Franken und werden der megaBYTE AG auferlegt. Sie werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Fälligkeit.
4.
Es wird festgestellt, dass die megaBYTE AG die mit der Rechnung Nr. 846090887 vom 3. März 2025 erhobenen jährlichen Verwaltungsgebühren 2025 betreffend die Kennzahl 098123 von 200 Franken zuzüglich allfälliger Verzugszinsen schuldig ist.
5.
Diese Verfügung wird im Bundesblatt notifiziert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung im Bundesblatt schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern; vom 15. Juli bis und mit 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. Die Beschwerde ist einzureichen an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.
Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind der Beschwerde beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.
Bundesamt für Kommunikation
Die nicht fristgerechte Bezahlung von Verwaltungsgebühren löst Verzugszinsen aus. Nach unbenutztem Ablauf der 20-tägigen Nachfrist wird die EFV mit der Eintreibung der Forderung beauftragt.
Die Verfügung kann von der Adressatin/dem Adressaten angefordert werden bei:
Bundesamt für Kommunikation
Nummerierung und Adressierung
Zukunftstrasse 44
2501 Biel
Telefon +41 (0)58 460 55 11
25. November 2025 Bundesamt für Kommunikation
Bundesrecht
Fernmeldegesetz. Notifikation einer Nummernwiderrufsverfügung
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