BBl 2025 3331
BBl 2025 3331
Notifikation
Notifikation
(Art. 36 Bst. a Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968, VwVG; SR 172.021 ).
Róbert Vaszlovics, geboren am 12. Februar 1991, Ungarn, unbekannten Aufenthalts
Das Bundesverwaltungsgericht verfügt:
1.
Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, innert fünf Tagen ab Publikation dieser Zwischenverfügung eine Beschwerdeverbesserung mit einer Originalunterschrift und einer Begründung der Beschwerde einzureichen.
2.
Läuft die Frist ungenutzt ab, wird auf die Beschwerde unter Kostenfolge nicht eingetreten.
3.
Diese Verfügung geht an den Beschwerdeführer und die Vorinstanz.
| 20. November 2025 | Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI |
Bundesrecht
Notifikation. Bundesverwaltungsgericht: Abteilung VI
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