BBl 2025 3324
BBl 2025 3324
Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
Verein Nachhaltiges und Baubiologisches Bauen VNBB hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Baubiologe mit eidgenössischem Fachausweis / Baubiologin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.
Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Energieberater Gebäude mit eidgenössischem Fachausweis / Energieberaterin Gebäude mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.
Verein Nachhaltiges und Baubiologisches Bauen VNBB hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Experte für gesundes und nachhaltiges Bauen mit eidgenössischem Diplom / Expertin für gesundes und nachhaltiges Bauen mit eidgenössischem Diplom eingereicht.
Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie (OdA KT) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10 ) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101 ), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Komplementärtherapeut mit eidgenössischem Diplom / Komplementärtherapeutin mit eidgenössischem Diplom eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
| 20. November 2025 | Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation |
Bundesrecht
Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
keyboard_arrow_up