Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3219

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3219

Heliport Lauterbrunnen Gesuch um Änderung des Betriebsreglements

Heliport Lauterbrunnen Gesuch um Änderung des Betriebsreglements
Gesuchstellerin:
Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen
Gegenstand:
Änderung des Betriebsreglements (Definition der Betriebszeiten, An- und Abflugrouten etc.)
Standort:
Heliport Lauterbrunnen
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36 d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0 ) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1 ).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können vom 13. November 2025 bis und mit 12. Dezember 2025 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei den folgenden Behörden eingesehen werden:
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Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen
Einsprachen:
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021 ) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, im Doppel einzureichen.
Hinweise:
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Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Anderenfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11 a VwVG).
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Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 36 d Abs. 4 LFG).
10. November 2025 Bundesamt für Zivilluftfahrt
Bundesrecht
Heliport Lauterbrunnen. Gesuch um Änderung des Betriebsreglements
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