Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3655

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3655

Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N2 Kanton Basel-Landschaft

Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N2 Kanton Basel-Landschaft
vom 11. Dezember 2025
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA),
gestützt auf Artikel 104 Absatz 3 SSV, Artikel 2 Absatz 3bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 ¹ und die Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 ² ,
verfügt:
¹ SR 741.01
² SR 741.21

I

1.
Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N18 in Fahrtrichtung Basel wie folgt:
-
von km 24.030 bis km 27.540: 60 km/h

II

Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N18 in Fahrtrichtung Delemont wie folgt:
-
von km 27.540 bis km 24.030: 60 km/h

III

Die Verkehrsanordnungen gelten ab ca. Anfangs Januar 2026 bis zur Instandsetzungdes Tunnel Eggflue.
Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.
24. Dezember 2025 Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilungschef Strasseninfrastruktur Ost Guido Biaggio
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