BBl 2025 3649
BBl 2025 3649
Vorbescheid der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA)
Vorbescheid der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA)
Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland hat am 11. Dezember 2025 folgenden Vorbescheid erlassen:
1.
Die dem Versicherten Maximilian Tietzian Feneis von der IV-Stelle des Kantons Basel-Stadt mit Mitteilungen vom 26. September 2018, 11. November 2019 und 15. Juni 2022 zugesprochenen Leistungen zur Behandlung des Geburtsgebrechens Ziffer 405 GgV sowie Ergotherapie und Psychotherapie werden ab dem 1. November 2022 nicht mehr übernommen.
2.
Der Versicherte kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung dieses Vorbescheids schriftlich, unter Beifügung der Beweismittel, Einwand erheben. Ohne eine Antwort, werden wir nach Ablauf dieser Frist eine beschwerdefähige Verfügung im erwähnten Sinne erlassen.
3.
Der vollständige Text der Verfügung kann am Sitz der IV-Stelle für Versicherte im Ausland eingesehen werden.
| 23. Dezember 2025 | IV-Stelle für Versicherte im Ausland |
Bundesrecht
Vorbescheid der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA)
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