Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3600

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3600

Bundeskanzlei Verträge der Kantone unter sich

Bundeskanzlei Verträge der Kantone unter sich
Änderung der Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare vom 8. Dezember 2025
Mit Schreiben vom 8. Dezember 2025 hat die Staatskanzlei des Kantons Solothurn dem Bund im Sinne von Artikel 48 Absatz 3 der Bundesverfassung (BV, SR 101 ) in Verbindung mit Artikel 61 c des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010 ) die Änderung der Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare vom 8. Dezember 2025 zur Kenntnis gebracht.
Die Vertragsunterlagen können eingesehen werden bei:
Staatskanzlei
Regierungsdienste
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn
Tel: 032 627 20 21; E-Mail: kanzlei@sk.so.ch
Für weitere Informationen siehe Artikel 61 c und 62 RVOG sowie die Artikel 27 k ff. der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 (SR 172.010.1 ).
Die an der Vereinbarung nicht beteiligten Kantone (Drittkantone) werden gebeten, innert zwei Monaten allfällige Einwände bei den Vertragskantonen anzumelden.
18. Dezember 2025 Bundeskanzlei
Bundesrecht
Bundeskanzlei. Verträge der Kantone unter sich. Änderung der Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare vom 8. Dezember 2025
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