Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3597

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3597

Einspracheentscheid

Einspracheentscheid
Police 19.055.619 - Einspracheverfahren
Die Zürich Versicherungsgesellschaft AG hat im Einspracheverfahren - Police 19.055.619, Rachelle Palladino Bocazzila, geb. 5. Februar 1981, aktueller Wohnort unbekannt, vormals wohnhaft Beim Bahnhof 11, 96615 Dietfurt - folgenden Entscheid vom 17. Juli 2025 gefällt:
1.
Die Einsprache gegen die Verfügung vom 17. Februar 2025 wird abgewiesen.
2.
Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
3.
Der Einsprecherin wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.
4.
Schriftliche Mitteilung an: die Einsprecherin: Rachelle Palladino Bocazzila, Beim Bahnhof 11, 96615 Dietfurt (per Einschreiben).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Einspracheentscheid kann innert 30 Tagen nach Zustellung Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen eingereicht werden. Während der Gerichtsferien, die vom 15. Juli bis 15. August dauern, steht die Rechtsmittelfrist still. Die Frist kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Frist erwächst der Entscheid in Rechtskraft. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren sowie eine Begründung unter Angabe der Beweismittel zu enthalten und ist eigenhändig zu unterzeichnen. Der angefochtene Einspracheentscheid ist beizulegen.
Da der Aufenthaltsort der Einsprecherin unbekannt ist und trotz Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte, wird dieser Entscheid in Anwendung von Artikel 49 Absatz 3 ATSG i.V.m. Artikel 36 VwVG im Bundesblatt veröffentlicht.
17. Dezember 2025 Zürich Versicherungsgesellschaft AG Hagenholzstrasse 60, Postfach CH-8085 Zürich
Bundesrecht
Einspracheentscheid. Zürich Versicherungsgesellschaft AG
keyboard_arrow_up
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht