Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3550

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3550

Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
vom 15. Dezember 2025
Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2025 in der Sache WWF Schweiz und BirdLife Schweiz gegen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und A. ...Verband, B. ...Verband betreffend die Notfallzulassung der Pflanzenschutzmittel Gazelle SG (W 6581), Barritus Rex (W-6581-2), Oryx Pro (W-6581-3) und Pistol (W 6581-4); Allgemeinverfügung vom 2. April 2024 (BVGer B-2595/2024), wurde beschlossen, ab Dezember 2025 das Verfahren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Notfallsituationen zu ändern.
Die gemäss Artikel 56 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 20. August 2025 über Pflanzenschutzmittel (PSMV, SR 916.161 ) eingereichten Gesuche für eine Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Notfallsituationen werden auf der Website des BLV veröffentlicht ¹ .
Organisationen, die gemäss Artikel 12 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451 ) beschwerdeberechtigt sind, können somit innerhalb einer Frist von 14 Tagen ihr Recht auf Parteistellung gemäss Artikel 160 b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG, SR 910.1 ) geltend machen. Wer keine Parteistellung beantragt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Organisationen, die beantragt haben, am Verfahren teilzunehmen, erhalten die Unterlagen zum Zulassungsverfahren, um Stellung zu nehmen. Zu diesem Zweck wird ihnen eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt.
15. Dezember 2025 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Laurent Monnerat
¹ www.blv.admin.ch/blv/de/home/zulassung-pflanzenschutzmittel/zugelassene-pflanzenschutzmittel/notfallzulassungen.html
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