BBl 2025 3505
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Richtplan des Kantons Zug, Genehmigung 23/2 Veloverkehr
Richtplan des Kantons Zug, Genehmigung 23/2 Veloverkehr
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 2. Dezember 2025 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 25. November 2025 wird die Richtplananpassung 23/2 des Kantons Zug Veloverkehr mit den Aufträgen gemäss der Ziffer 2 genehmigt.
2.
Der Kanton Zug wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung
a.
des Vorhabens Nr. 1 Rüsshalden-Kantonsgrenze Luzern in Hünenberg, Risch die Funktionalität des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung Nr. AG-28_LU-01_ZG-11 «Dietwil» sicherzustellen und das Flachmoor von nationaler Bedeutung Nr. 2817 «Hinterhünenberg» ungeschmälert zu erhalten.
b.
die noch offene Linienführung des Vorhabens Nr. 1 Rüsshalden-Kantonsgrenze Luzern in Hünenberg, Risch am Ostufer der Reuss mit dem Kanton Luzern abzustimmen.
c.
beim Vorhaben Nr. 4 Obergrüt-Alte Lorzentobelbrücke in Baar die Funktionalität des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung Nr. ZG-03 «Baar (Menzingen)» und beim Vorhaben Nr. 5 Neuheim-Sihlbrugg in Neuheim die Funktionalität des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung Nr. ZG-02 «Baar (Neuenheim)» sicherzustellen.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Amt für Raum und Verkehr des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6301 Zug, Tel. 041 594 54 80
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
| 9. Dezember 2025 | Bundesamt für Raumentwicklung |
Bundesrecht
Richtplan des Kantons Zug, Genehmigung 23/2 Veloverkehr
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