Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3477

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3477

Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
vom 5. Dezember 2025
1. Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Carfentrazone-ethyl enthalten, werden gemäss Artikel 29 a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161 ) überprüft. Zu diesen gehören:
Spotlight Plus (W-6067)
2. Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451 ) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.
3. Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.
4. Die Akteneinsicht im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: pflanzenschutzmittel@blv.admin.ch.
5. Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLV erlassene Verfügung eröffnet.
5. Dezember 2025 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Der Direktor: Laurent Monnerat
Bundesrecht
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