Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2025 3438

CH - Bundesblatt

BBl 2025 3438

Verfügung betreffend die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für die Durchführung eines Flugversuchs zur Erprobung eines neuen Systems des Bombardier Global 7500 der Schweizer Luftwaffe

Verfügung betreffend die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz für die Durchführung eines Flugversuchs zur Erprobung eines neuen Systems des Bombardier Global 7500 der Schweizer Luftwaffe
vom 19. November 2025
Verfügende Behörde:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern (BAZL)
Gegenstand:
Der Luftraum gemäss Anhang 2 zu dieser Verfügung wird vorübergehend in zwei temporäre und zeitlich limitiert aktivierbare Flugbeschränkungsgebiete (TEMPO LSR) mit faktischem Flugverbot umklassiert. Innerhalb dieser Flugbeschränkungsgebiete sind während den fraglichen Zeiten Flüge mit unbeteiligten Luftfahrzeugen untersagt.
Rechtliche Grundlage:
Gestützt auf die Artikel 8 a und 40 des Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG, SR 748.0 ) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1 ) legt das BAZL nach Anhörung der Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA), der Luftwaffe und der Skyguide die Luftraumstruktur und die Luftraumklassen fest. Zur Wahrung der Flugsicherheit kann das BAZL gemäss Artikel 10 der Verordnung vom 20. Mai 2015 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L, SR 748.121.11 ) Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete festlegen. Flugbeschränkungsgebiete sind Lufträume von festgelegten Abmessungen über den Landgebieten oder den Hoheitsgewässern eines Staates, in welchen der Flug von Luftfahrzeugen durch bestimmte Bedingungen eingeschränkt ist.
Gemäss Artikel 8 a Absatz 2 LFG haben Beschwerden gegen Verfügungen des BAZL zur Festlegung der Luftraumstruktur keine aufschiebende Wirkung.
Inhalt der Verfügung:
1.
Die Luftraumstruktur der Schweiz wird unter teilweiser Gutheissung des Antrags von Skyguide AMC temporär wie folgt geändert:
Für die Erprobung des neuen Systems der Global 7500 der Schweizer Luftwaffe durch die armasuisse werden zwei TEMPO LSR (TEMPO LSR Schimberig 1 und Schimberig 2) ausgeschieden. Die genauen Positionen, die lateralen und vertikalen Abmessungen sowie die zeitlichen Modalitäten für die Aktivierung sind dem Anhang 2 zu dieser Verfügung zu entnehmen.
2.
Die Auflagen und Nutzungsbedingungen werden wie folgt festgelegt:
a)
Innerhalb der aktivierten TEMPO LSR Schimberig 1 und Schimberig 2 sind Flüge mit Luftfahrzeugen, welche nicht an der Erprobung des neuen Systems des Bombardier Global 7500 der Luftwaffe teilnehmen, untersagt. SAR- oder HEMS-Flüge unter Sichtflugregeln sind in der aktivierten TEMPO LSR entsprechend den Verfahren gemäss Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication, AIP), Kapitel ENR 5.1 §1.1, erlaubt. Zu diesem Zweck publiziert die Luftwaffe im NOTAM eine entsprechende Frequenz und Telefonnummer.
b)
Die TEMPO LSR können ausschliesslich während der jeweiligen in Anhang 2 zu dieser Verfügung erwähnten Daten und Zeiten und während insgesamt maximal 3 Stunden aktiviert werden. Die Veröffentlichung der TEMPO LSR sowie die genauen Aktivierungszeiten werden vorgängig mittels Notice to Airmen (NOTAM) bekannt gegeben und mittels Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) visualisiert. Der Antrag auf Veröffentlichung eines NOTAM ist durch die Luftwaffe spätestens drei Werktage vor der geplanten Aktivierung der TEMPO LSR bei der Luftfahrtinformationsfreigabestelle (LIFS) des BAZL einzureichen. Die TEMPO LSR müssen durch die Luftwaffe beim NOTAM Office (NOF) der Skyguide umgehend deaktiviert werden, wenn diese nicht mehr gebraucht werden.
c)
Die Luftwaffe stellt sicher, dass der Testflug jederzeit unterbrochen werden kann und publiziert im NOTAM die Telefonnummer einer Kontaktperson, damit die Flugsicherung HEMS-Flüge auf dem Instrumentenanflugverfahren RNP 070 LSHL (Luzerner Kantonsspital) mit der Luftwaffe koordinieren kann.
d)
Die Aktivierung der TEMPO LSR Schimberig 1 und Schimberig 2 darf nicht gleichzeitig mit der Aktivierung der LSR Hohgant oder anderer Special Use Airspaces mit überschneidendem Luftraum erfolgen.
3.
Der von der Skyguide AMC gestellte Antrag auf Anwendung des Spezialflugprozesses wird abgewiesen.
4.
Die temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz gemäss Dispositiv-Ziff. 0 dieser Verfügung tritt frühestens am 3. Dezember 2025, 09:00 Uhr Lokalzeit, in Kraft und endet spätestens am 7. Dezember 2025, 17:00 Uhr Lokalzeit.
5.
Für diese Verfügung werden keine Gebühren erhoben.
Adressatenkreis:
Die vorliegende, temporäre Änderung der Luftraumstruktur der Schweiz richtet sich an alle Personen, die den fraglichen Luftraum in irgendeiner Form nutzen oder die Tätigkeiten nachgehen, welche Auswirkungen auf diesen Luftraum und dadurch auf die Sicherheit des Flugverkehrs haben können.
Öffentliche Auflage:
Diese Verfügung ist in zusammengefasster Form im Bundesblatt in deutscher, französischer und italienischer Sprache publiziert und kann über die Homepage des BAZL (
www.bazl.admin.ch ) oder per E-Mail ( _BAZL-Sekretariat_SI@bazl.admin.ch
) angefordert werden.
Rechtsmittel:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Gemäss Artikel 22 a Absatz 1 Buchstabe c des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021 ) steht die Frist vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar still. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.
2. Dezember 2025 Bundesamt für Zivilluftfahrt Co-Leiter a.i. Abteilung Sicherheit Infrastruktur: Daniel Born

Anhang 2 zur Verfügung vom 19. November 2025 in Sachen temporäres Flugbeschränkungsgebiet (nachfolgend: TEMPO LSR) für die Durchführung eines Flugversuchs zur Erprobung eines neuen Systems des Bombardier Global 7500 der Schweizer Luftwaffe

TEMPO LSR Schimberig 1 und 2

TEMPO LSR Schimberig 1:

Koordinaten der Eckpunkte (WGS84):
46 47 16 N / 008 02 28 E 46 47 16 N / 008 00 53 E 46 45 23 N / 007 57 30 E 46 44 21 N / 007 40 04 E 46 49 16 N / 007 35 46 E 47 02 29 N / 008 00 10 E 47 02 55 N / 008 01 28 E 47 03 04 N / 008 09 38 E 46 57 53 N / 008 19 38 E 46 55 47 N / 008 20 27 E 46 56 28 N / 008 23 58 E 46 43 16 N / 008 25 54 E
Untergrenze: FL100
Obergrenze: FL130
Service Buffer: 2 NM / 1000 ft

TEMPO LSR Schimberig 2:

Koordinaten der Eckpunkte (WGS84):
47 01 30 N / 008 06 19 E 46 55 22 N / 008 13 23 E 46 51 12 N / 008 13 18 E 46 51 16 N / 008 06 24 E 46 51 24 N / 008 02 40 E 46 54 36 N / 007 59 22 E 46 56 53 N / 007 56 48 E 47 02 43 N / 008 02 12 E
Untergrenze: GND
Obergrenze: FL100
Service Buffer: 2 NM / 1000 ft
Die zeitliche Aktivierbarkeit ist wie folgt festgelegt:
Mögliche Aktivierungsdaten: 2. Dezember 2025 bis 7. Dezember 2025
Möglicher Aktivierungszeitraum: Zwischen 09:00 und 17:00 Uhr Ortszeit
Maximale Gesamtaktivierungsdauer: 3 Stunden
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